Maskentragepflicht wird Maskentrageempfehlung

Der Vorstand des SVFA hat sich am vergangenen Freitag getroffen und das Massnahmenkonzept überarbeitet.

Unter den oben erwähnten Erfahrungen hat der Vorstand beschlossen, das Schutzkonzept von einer Maskentragepflicht zu einer Maskentrageempfehlung zu lockern. Das heisst: Wir empfehlen unseren Klienten eine Maske zu tragen, verpflichten sie aber nicht dazu.

Wünscht ein Klient*in eine Maske zu tragen, akzeptieren wir dies selbstverständlich. Dasselbe gilt für uns Therapeut*innen. Auch du hast die Wahl eine Maske zu tragen. Wünscht aber der Klient*in, dass du eine Maske tragen sollst, respektiere bitte diesen Wunsch und setze eine Schutzmaske auf. Selbstverständlich darfst du auch von dir aus eine Maske tragen.